Wir arbeiten als selbstständige Zimmerleute im Reisegewerbe.
Doch was bedeutet das genau?
Ein Reisegewerbe ist, wenn ein Gewerbe an einem ständig wechselnden Standort betrieben wird und wenn gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung, Waren feilgeboten, Bestellungen aufgesucht oder Bestellungen auf Leistungen aufgesucht werden.
Aber was bedeutet das für unsere Kunden?
Für unsere Kunden bedeutet das, dass wir Aufträge nur außerhalb unserer Niederlassung annehmen dürfen. Zudem müssen wir gewährleisten, dass unsere Aufträge auf unsere Initiative hin erfolgen ist, d.h. wir bei unseren Kunden um Arbeit vorgesprochen habe. Darum bitten wir Sie keine konkreten Bauvorhaben ans uns zu senden. Wir melden uns bei Ihnen!
Aufträge mit Reisegewerbetreibenden sind rechtlich Haustürgeschäfte.
Für den normalen Betriebsablauf spielt dies jedoch kaum eine Rolle und daraus ergeben sich in keinem Fall Nachteile für unsere Kunden.
Zum Schutz der Verbraucher ist dies alles in der §55GewO festgehalten und geregelt.
Und was bedeutet das für uns?
Als Reisegewerbetreibende sind wir rechtlich an ein paar Bestimmungen gebunden.
So sind wir verpflichtet unsere Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass ab Auftragserteilung ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht.
Des Weiteren sind wir an bestimmte Bedingungen für Werbung gebunden und dürfen so z.B. keine Anzeigen in Zeitschriften veröffentlichen oder an unserer Niederlassung mit einem Banner werben.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Thema bei einem Gespräch.